Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.031 Anfragen

Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall infolge Spurwechsels beim mehrspurigen parallelen Abbiegen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Bindung des Berufungsgerichts an die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entfällt nur, soweit diese Feststellungen offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend sind und somit fassbare Einzelumstände Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken. Ob konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen vorliegen, hat das Berufungsgericht von Amts wegen zu prüfen.

In Fällen des mehrspurigen parallelen Abbiegens werden das Recht der freien Fahrstreifenwahl des am weitesten rechts eingeordneten Abbiegers und das Rechtsfahrgebot durch das Gebot, die Spur zu halten, ersetzt. Es darf in mehreren Reihen nebeneinander gefahren werden, ohne zu überholen oder sich stets vor dem weiter rechts Fahrenden einordnen zu müssen. Dies gilt auch dann, wenn der in zweiter Reihe nach rechts Abbiegende einem entsprechenden Richtungspfeil folgen darf, er aber auch geradeaus weiterfahren dürfte.

Bei der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwandes sind grundsätzlich die Bruttowerte von Wiederbeschaffungswert und Restwert miteinander zu vergleichen. Ist der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt, sind die Nettowerte als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.


OLG München, 01.12.2017 - Az: 10 U 3025/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.031 Beratungsanfragen

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen