Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.764 Anfragen

Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des Vorfahrtsberechtigten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorfahrtsrecht (§ 8 Abs. 1 StVO) und Wartepflicht (§ 8 Abs. 2 StVO) entfallen grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Vorfahrtsberechtigte durch missverständliches oder irreführendes Fahrverhalten (hier: Blinken nach rechts und niedrige Geschwindigkeit) einen Vertrauenstatbestand dahingehend schafft, die Fahrwege beider Fahrzeuge werden sich nicht kreuzen.

Kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung, weil der Vorfahrtsberechtigte nach rechts blinkt und mit niedriger Geschwindigkeit (hier: 30 km/h) fährt und der von rechts kommende Wartepflichtige in der irrtümlichen Annahme, der Vorfahrtsberechtigte werde nach rechts abbiegen, losfährt, obwohl beim Losfahren angesichts der Geschwindigkeit und des Abstands des Vorfahrtsberechtigten zumindest objektiv nicht mehr mit einem Abbiegen des Vorfahrtsberechtigten gerechnet werden durfte, so kommt eine Haftungsverteilung von 75:25 zu Lasten des Wartepflichtigen in Betracht.


OLG München, 15.09.2017 - Az: 10 U 4380/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen