Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.313 Anfragen

Kollision eines Aussteigenden mit einem Vorbeifahrenden auf Tankstellengelände

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
§ 14 Abs. 1 StVO, wonach von einer aus einem Kraftfahrzeug aussteigenden Person gefordert wird, dass durch ihr Verhalten eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, findet dabei auf Parkplätzen sowie Tankstellen grundsätzlich keine unmittelbare Anwendung, da die Vorschrift den fließenden Verkehr vor Gefahren aus dem ruhenden Verkehr zu schützen bestimmt ist und nur insofern bei einer Kollision prima facie von einem Sorgfaltspflichtverstoß auf Seiten des Aussteigenden auszugehen ist. Denn grundsätzlich hat (nur) der fließende Verkehr Vorrang gegenüber dem ruhenden und darf auf die Beachtung dieses Vorrechts vertrauen; er muss deshalb beim Vorbeifahren nicht mit einem plötzlichen weiträumigen Öffnen von Fahrzeugtüren rechnen, sondern allenfalls mit einem zur Rückschau genügenden Öffnen eines Türspalts.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.313 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant