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Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde - monatliche Kontrolle der Fahrbahn reicht!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei innerörtlichen Straßen genügt die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht in der Regel, wenn sie eine monatliche Kontrolle der Fahrbahnoberfläche in solcher Art und Weise durchführt, dass der betreffende Gemeindebedienstete geeignete Möglichkeiten hat, Anhaltspunkte für Schäden zu erkennen.

Steht fest, dass der verkehrswidrige Zustand einer Straße bereits so lange angedauert hat, dass in dieser Zeit Kontrollen hätten stattfinden müssen, ist zu Gunsten des Geschädigten zu vermuten, dass der Gefahrenzustand bei sorgfältigen Kontrollen hätte erkannt werden müssen.


OLG Saarbrücken, 18.05.2017 - Az: 4 U 146/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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