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Kollision zwischen Pkw und Krad und die fehlenden Motorradstiefel

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein, nach dem es für Leichtkraftradfahrer innerhalb geschlossener Ortschaften erforderlich ist, Motorradstiefel zu tragen, kann nicht festgestellt werden.

Den Fahrer eines Leichtkraftrades trifft deshalb keine generelle, ein Mitverschulden begründende Obliegenheit, innerhalb geschlossener Ortschaften Motorradstiefel zu tragen.


OLG München, 19.05.2017 - Az: 10 U 4256/16

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