Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.715 Anfragen

Auffahrunfall nach Anfahren an grüner Ampel und anschließende Vollbremsung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte der Vorausfahrende an einer Ampel nach dem Anfahren bei Grün eine Vollbremsung vorgenommen, die der Disziplinierung des Hintermanns dienen sollte. Dem Hintermann kann in einem solchen Fall kein Verstoß wegen Nichteinhaltens des Sicherheitsabstands vorgeworfen werden, da § 4 I S.1 StVO beim Anfahren an Ampeln nicht anwendbar ist. Der Vordermann haftet daher für den Schaden alleine.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Leistung indes nicht nach § 103 VVG verweigern, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich herbeiführen wollte. Es kann lediglich eine vorsätzliche Herbeiführung einer Gefährdung nachgewiesen werden.


AG Solingen, 06.01.2017 - Az: 13 C 427/15

ECLI:DE:AGSG:2017:0106.13C427.15.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg