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Fahrtenbuchauflage und der Begriff des Fahrzeughalters

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Fahrtenbuch kann gegen den Fahrzeughalter angeordnet werden (§ 31 a I S.1 StVZO). Entscheidend für die Bestimmung der Haltereigenschaft ist nicht das Rechtsverhältnis bzw. die Eigentümerstellung am Kfz, vielmehr ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angebracht, bei der es vor allem auf die Intensität der tatsächlichen Beziehungen zum Betrieb des Kfz ankommt. Ebenso wenig ist derjenige zwingend Halter eines Kfz, auf den dieses zugelassen ist.

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VG Leipzig, 05.05.2017 - Az: 1 K 1784/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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