Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.299 Anfragen

Personengebundenheit von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO stellt ein Legitimationspapier dar. Ihm liegt eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO zugrunde, die die schwerbehinderte Person, der die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dazu berechtigt, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das jeweils genutzte Fahrzeug an Parkscheinautomaten gebührenfrei für eine höchstzulässige Parkzeit von 24 Stunden zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Allein die Erteilung der Ausnahmegenehmigung und des sie verkörpernden orangen Parkausweises genügt aber nicht, um mit einem auf den Inhaber zugelassenen Fahrzeug an Parkscheinautomaten in den Genuss der Parkerleichterungen zu kommen. Denn die die Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO ist als personen- und nicht fahrzeuggebundene Einzelfallregelung daran geknüpft, dass der orange Parkausweis vom Inhaber geführt und bei jedem Parkvorgang – wie der Parkschein nach § 13 Abs. 1 Satz 1 StVO – gut sichtbar im jeweils genutzten Fahrzeug auslegt wird.

Nur in diesem Fall gelangt die Ausnahmegenehmigung als Ersatz für einen sonst gegebenenfalls erforderlichen Parkschein zur Geltung und kommt hinreichend zum Ausdruck, dass das betreffende Fahrzeug gerade unter Inanspruchnahme von Parkerleichterungen vom Inhaber einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO und nicht von einem Dritten anderweitig genutzt wird.


VG Leipzig, 21.10.2020 - Az: 1 K 1370/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.299 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant