Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.588 Anfragen

Gerichtlicher Eilantrag gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Regelungen in der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020 abgelehnt.

Der Antragsteller hatte sich zur Begründung ausschließlich auf formale Gründe, hier die Verletzung des Zitiergebots nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG und die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255 - berufen.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Leipzig erweist sich die Allgemeinverfügung nach der summarischen Prüfung im Eilverfahren als rechtmäßig, sie findet ihre Rechtsgrundlage in § 28 IfSG.

Zwischenzeitlich habe der Gesetzgeber am 27. März 2020 mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das am 28. März 2020 in Kraft trat, unter Ziffer 6 § 28 Abs. 1 IfSG neu gefasst und dabei in § 28 Abs. 1 Satz 4 IfSG ausdrücklich das Grundrecht der Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 GG zitiert und damit etwaige Rechtsunsicherheiten beseitigt. Aber auch zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverfügung habe nach Ansicht des Gerichts kein Verstoß gegen das Zitiergebot vorgelegen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


VG Leipzig, 30.03.2020 - Az: 3 L 177/20

Quelle: PM des VG Leipzig


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe