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Kollision eines Radfahrers mit einem aus einem Nebenweg einfahrenden Inlineskater

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mündet ein ersichtlich untergeordneter Weg, der lediglich ein Verbindungsweg zu einer Fußgängerampel ist, in einen ausgebauten Fahrrad- und Gehweg, gilt für den untergeordneten Weg als Nebenweg nach § 8 I S.2 Nr.2 StVO die Vorfahrtsregel "rechts vor links" nicht.

Kommt aus dem Nebenweg ein Inlineskater, hat dieser vor einem Einbiegen auf den Fahrrad- und Gehweg so langsam zu fahren oder anzuhalten, dass er den Fahrrad- und Gehweg vollständig einsehen kann.


AG Frankfurt/Main, 05.12.2016 - Az: 32 C 3057/15 (48)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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