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Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat sich bei einem Unfall die kraftfahrzeugtypische Gefahr eines Lkw als Transport- und Fortbewegungsmittel verwirklich, sind die Kosten für dadurch verursachte Feuerwehreinsätze zu erstatten.

Unter notwendige Aufwendungen iSv Art. 28 Abs. 1, 2 BayFwG fasst man solche, die von der Feuerwehr den Umständen entsprechend für erforderlich gehalten werden durften, um den Einsatz erfolgreich durchzuführen.


VG München, 23.11.2016 - Az: M 7 K 16.82


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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