Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.235 Anfragen

Verkehsrunfall - 148 Tage Nutzungsausfallentschädigung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter bereits vor dem Verkehrsunfall sein neues Fahrzeug bestellt. In diesem Fall ist er berechtigt, den Nutzungsausfall bis zur Zulassung des neuen Fahrzeuges geltend zu machen.

Im konkreten Fall führte das zu einem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für 148 Tage, da die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme für die Anschaffung eines Interimsfahrzeuges auf Anfrage abgelehnt hatte. Es ist dem Geschädigten daher nicht zuzumuten, den Ankauf eines derartigen Fahrzeugs zu tätigen, da er davon ausgehen musste, die gegnerische Versicherung werde die entstehenden Kosten, die der Geschädigte zudem vorstrecken müsste, nicht übernehmen.

Auch war es dem Geschädigten nicht zumutbar gewesen, sein verunfalltes Fahrzeug weiter zu benutzen. Laut Sachverständigengutachten war das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrfähig. Eine Notreparatur konnte aus technischer Sicht nicht empfohlen werden.

Der Anspruch auf Nutzungsersatz hängt unter dieser Voraussetzung nicht von der Erforderlichkeit gemäß § 249 BGB ab.


LG Augsburg, 10.11.2016 - Az: 101 O 1089/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.235 Beratungsanfragen

Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant