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Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf Grund eines Augenblicksversagens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts aufgehoben und kurz darauf erneut eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachtzeit angeordnet. Das neue Verkehrszeichen war nur rechts angebracht und wurde bei einem Überholvorgang übersehen.
In einem solchen Fall liegt ein Augenblicksversagen bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung vor und es kann von der Anordnung eines
Regelfahrverbotes abgesehen werden.
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