Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.026 Anfragen

Rückabwicklung eines Autokaufvertrages wegen arglistiger Täuschung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegende Fall trat eine Person als Verkäufer auf, wobei im Kaufvertrag lediglich mit "i.A." unterschrieben wurde. Der spätere Beklagte hat ein sogenanntes Bastlerfahrzeug im Wert von 150,-- € für 2.100,-- € verkauft, wobei er sich zur Täuschung über den Wert des Fahrzeugs eines gefälschten 16-Punkte-Checks bedient hat. In einem solchen Fall ist die Person, die ein so großes Interesse am Verkauf eines Fahrzeuges hat, dass er sogar von einem Betrug nicht zurückschreckt und darüber hinaus als Verkäufer auftritt, als Verkäufer zu behandeln.

Im Rahmen einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind Schadenspositionen wie aufgewandte Reparaturkosten, Überführungsversicherungskosten, Zulassungskosten, Fahrtkosten und Standkosten erstattungsfähig. Werden Schadenspositionen durch Vorlage von Rechnungen dargelegt, so ist ein einfaches Bestreiten nicht erheblich.


AG Dresden, 25.05.2016 - Az: 105 C 4787/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant