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Betriebsgefahr beim Linksabbiegen an einer Kreuzung mit Lichtzeichenanlage und Grünpfeil

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine höhere Haftung aus der Betriebsgefahr des Linksabbiegers (mit Grünabbiegepfeil) bei Kreuzungskollision mit entgegenkommendem Fahrzeug, wenn die Ampelschaltung ungeklärt ist.

Den dem grünen Pfeil folgenden Verkehrsteilnehmer treffen nicht die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber dem Gegenverkehr, die § 9 Abs. 3 StVO dem Linksabbieger im Allgemeinen aufbürdet.


OLG Zweibrücken, 29.06.2016 - Az: 1 U 14/15

ECLI:DE:POLGZWE:2016:0629.1U14.15.0A

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