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Verweise auf markenungebundene Fachwerkstatt nur bei müheloser Erreichbarkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Versicherung kann einen Unfallgeschädigten nur dann auf eine Reparatur in einer (anderen) markenungebundenen Fachwerkstatt verweisen, wenn diese mühelos erreichbar ist. Fraglich war im vorliegenden Fall, ob dies bei einer Entfernung von 20 km noch der Fall ist. Hier sind die örtlichen Begebenheiten zu berücksichtigen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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