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Verweise auf markenungebundene Fachwerkstatt nur bei müheloser Erreichbarkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Versicherung kann einen Unfallgeschädigten nur dann auf eine Reparatur in einer (anderen) markenungebundenen Fachwerkstatt verweisen, wenn diese mühelos erreichbar ist. Fraglich war im vorliegenden Fall, ob dies bei einer Entfernung von 20 km noch der Fall ist. Hier sind die örtlichen Begebenheiten zu berücksichtigen.

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AG Detmold, 21.09.2016 - Az: 6 C 166/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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