Kommt es bei einem Verkehrsunfall zur Kollision zwischen einem Lastzug, der von einer Landstraße aus rückwärts über die Gegenfahrbahn in einen Feldweg einbiegt, ohne feststellbar das Warnblinklicht zu betätigen und ohne sonstige Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, mit einem Pkw, dessen Fahrer entweder gegen das Sichtfahrgebot verstößt oder dem ein deutlicher Reaktionsverzug zur Last fällt, rechtfertigen die beiderseitigen Mitverursachungsbeiträge eine hälftige Haftungsverteilung.
OLG München, 07.10.2016 - Az: 10 U 726/16
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