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Mithaftung bei Unfall wegen Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall kann trotz Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit um ca. 20 % ausscheiden.

In der Rechtsprechung wird bei Konstellationen, in denen ein Fahrzeug auf der Autobahn auf die Überholspur wechselt, auf der von hinten ein anderes Fahrzeug mit einer höheren Geschwindigkeit als der Richtgeschwindigkeit folgt und es dann zum Auffahrunfall kommt, in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden in Höhe der normalen Betriebsgefahr angenommen.

Die besonderen Umstände des vorliegenden Falls geboten indes ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr des Auffahrenden:

Hier war es zu einem Unfall mit einem auf der Autobahn ausscherenden Lkw gekommen - dessen Betriebsgefahr liegt erheblich über des eines gewöhnlichen Pkw. Zudem waren seitens des Lkw-Fahrers die besonderen Sorgfaltspflichten des § 5 IV S.1 StVO (gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Ausscheren), des § 7 V StVO (gesteigerte Sorgfaltspflicht beim Fahrstreifenwechsel) und des § 5 II S.2 StVO (Erfordernis einer wesentlich höheren Geschwindigkeit beim Überholen) nicht ausreichend beachtet worden.


LG Rottweil, 19.08.2016 - Az: 1 S 57/16

ECLI:DE:LGROTTW:2016:0819.1S57.16.0A

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