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Verweigerte Herausgabe der Messdaten ist ein Verstoß gegen rechtliches Gehör
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Werden in einem
Bußgeldverfahren dem Betroffenen vorhandene Messdaten auf Antrag hin nicht in lesbarer Form herausgegeben, damit er die Plausibilität des Messergebnisses prüfen kann, verletzt das die Grundsätze rechtlichen Gehörs und eines fairen gerichtlichen Verfahrens.
Lehnt in einem Bußgeldverfahren ein Gericht es ab, dem Betroffenen den Standorteichschein des ortsfesten
Rotlichtüberwachungsgeräts vorzulegen und verwertet es einen solchen Eichschein als gerichtsbekannt, verletzt das das Grundrecht auf rechtliches Gehör.
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Lilli Rahm, 79111 Freiburg