Wird dem Betroffenen ein Abstandsverstoß vorgeworfen, kann ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten des Vorausfahrenden, hier: anlasslose Geschwindigkeitsreduzierung um fast 10 km/h und Verbleib auf der linken von drei Autobahnfahrspuren trotz freier mittlerer Spur, dazu führen, dass ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße geboten sein kann, wenn auch die sonstigen Umstände kein Regelfahrverbot zwingend erforderlich erscheinen lassen.
AG Landstuhl, 22.02.2016 - Az: 2 OWi 4286 Js 14527/15
ECLI:DE:AGLANDS:2016:0222.2OWI4286JS14527.1.0A
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