Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.478 Anfragen

Dauer der einem ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer einzuräumenden Prüfungsfrist

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Dauer der bei einem Verkehrsunfall einzuräumenden Prüfungsfrist des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, wenn dieser zuvor durch das Büro Grüne Karte e.V. ermittelt werden musste, kann bis zu 8 Wochen betragen.

Einem ausländischen Haftpflichtversicherer muss jedenfalls derselbe Zeitraum zur Prüfung zur Verfügung stehen wie einem inländischen Haftpflichtversicherer, mithin ein Zeitraum von 4 bis 6 Wochen ab beziffertem Anspruchsschreiben. Hinzu kommt im Streitfall die Zeit, die das Büro Grüne Karte e.V. für interne Ermittlungen benötigt hat, um den ausländischen Haftpflichtversicherer zu bestimmen, nachdem der Schädiger den Unfallort einfach verlassen hatte. Dieser Zeitraum ist zu berücksichtigen, weil es sich um Ermittlungen handelt, die zur Abwicklung des Schadens erforderlich waren und die - auch ohne Einschaltung des Büro Grüne Karte e.V. - von Seiten des Geschädigten hätten durchgeführt werden müssen, um den zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherer in Deutschland zu verklagen.


LG Saarbrücken, 20.06.2016 - Az: 13 T 3/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant