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Dauer der einem ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer einzuräumenden Prüfungsfrist

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Dauer der bei einem Verkehrsunfall einzuräumenden Prüfungsfrist des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers, wenn dieser zuvor durch das Büro Grüne Karte e.V. ermittelt werden musste, kann bis zu 8 Wochen betragen.

Einem ausländischen Haftpflichtversicherer muss jedenfalls derselbe Zeitraum zur Prüfung zur Verfügung stehen wie einem inländischen Haftpflichtversicherer, mithin ein Zeitraum von 4 bis 6 Wochen ab beziffertem Anspruchsschreiben. Hinzu kommt im Streitfall die Zeit, die das Büro Grüne Karte e.V. für interne Ermittlungen benötigt hat, um den ausländischen Haftpflichtversicherer zu bestimmen, nachdem der Schädiger den Unfallort einfach verlassen hatte. Dieser Zeitraum ist zu berücksichtigen, weil es sich um Ermittlungen handelt, die zur Abwicklung des Schadens erforderlich waren und die - auch ohne Einschaltung des Büro Grüne Karte e.V. - von Seiten des Geschädigten hätten durchgeführt werden müssen, um den zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherer in Deutschland zu verklagen.


LG Saarbrücken, 20.06.2016 - Az: 13 T 3/16


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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