Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.646 Anfragen

Mangelnder Sicherheitsabstand und Vollbremsung ohne Anlass beim Vorfahrenden: Haftungsverteilung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Auffahrunfall sind die Verursachungsanteile durch Fahren ohne nennenswerten Sicherheitsabstand des Auffahrenden und eine Vollbremsung ohne verkehrsbedingten Anlass des Vorfahrenden gleichwertig.

Die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigenden Mitverursachungsbeiträge, und damit gleichzeitig die straßenverkehrsrechtlichen Sorgfaltspflichtverletzungen des Bremsenden, besteht darin, dass er ohne verkehrsbedingten Anlass eine starke Bremsung vorgenommen hat. Der Auffahrende hat zur Unfallverursachung beigetragen und gleichzeitig Verstöße gegen Verkehrsvorschriften begangen, indem er keinen nennenswerten Sicherheitsabstand aufgebaut und eingehalten, und nicht rechtzeitig unter zu fordernder sofortiger Bremsbereitschaft reagiert hat. Der Senat hält bei der gebotenen Abwägung das unzulässige Abbremsen und den Abstandsverstoß für gleichwertig.


OLG München, 22.07.2016 - Az: 10 U 3969/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG