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Dieselfahrverbote - Verwaltungsgerichts verweist Klage der Deutschen Umwelthilfe an das Nds. Oberverwaltungsgericht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die von der Deutschen Umwelthilfe Ende 2017 beim Verwaltungsgericht Hannover eingereichte Klage gegen die Landeshauptstadt Hannover, mit der die Umwelthilfe die Änderung des Luftreinhalteplanes begehrt, hat die 4. Kammer an das Nds. Oberverwaltungsgericht verwiesen.

Die Deutsche Umwelthilfe zielt auf eine Verpflichtung der Stadt, ihren Luftreinhalteplan so abzuändern bzw. zu ergänzen, dass eine Einhaltung des europarechtlich vorgegebenen Grenzwertes kurzfristig sichergestellt werden kann. Dazu schlägt sie ein Bündel von Maßnahmen vor; eine davon ist die Verhängung von Fahrverboten für Fahrzeuge mit Dieselmotoren.

Die 4. Kammer hat entschieden, dass nicht das Verwaltungsgericht, sondern das Nds. Oberverwaltungsgericht für eine solche Klage erstinstanzlich zuständig ist. Dies folgt aus der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes vom 20. Juli 2017. Denn nach § 7 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG i.V.m. § 2 Abs. 7 UVPG i.V.m. Nr. 2.2 der Anlage 5 zum UVPG wird die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Klagen von anerkannten Umweltvereinigungen begründet, die auf die Fortschreibung eines bestehenden Luftreinhalteplans gerichtet sind.

Das Gericht folgt damit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 07.08.2018 - Az: 7 K 3876/18 und des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21.08.2018 - Az: 1 K 1825/18, die entsprechende Klagen an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen hatten.


VG Hannover, 26.10.2018 - Az: 4 A 11790/17

Quelle: PM des VG Hannover


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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