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Gefährliche Körperverletzung: Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Kraftfahrzeug als Werkzeug eingesetzt, muss die körperliche Misshandlung also bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst worden sein. Erst infolge eines anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen. Während der Fahrt rutschte der Geschädigte aber einmal nach vorn, "so dass sein linker Fuß kurzzeitig vorne unter die Motorhaube geriet, wodurch er nicht unerhebliche Schmerzen am Fuß erlitt." Danach ist die Tatmodalität des § 224 I Nr.2 StGB nicht dargelegt.


BGH, 03.02.2016 - Az: 4 StR 594/15

ECLI:DE:BGH:2016:030216B4STR594.15.0


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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