Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.225 Anfragen

Reduzierung des Punktestandes des Fahrerlaubnisinhabers durch Ermahnung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Ermahnung, die wegen einer unvollständigen Punktemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts ergeht, obwohl der tatsächliche Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers höher ist und die in § 4 Abs. 5 Satz Nummern 1 und 2 StVG vorgesehenen Maßnahmen bereits rechtzeitig ergriffen worden sind, führt nicht zu einer Reduzierung seines Punktestandes.

Eine zu Unrecht, gleichwohl ergangene Ermahnung ist nicht geeignet, beim Adressaten ein schutzwürdiges Vertrauen hinsichtlich des in der Ermahnung angegebenen Punktestandes zu begründen.


VG Stuttgart, 28.09.2015 - Az: 10 K 3156/15

ECLI:DE:VGSTUTT:2015:0928.10K3156.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant