Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.079 Anfragen

Reduzierung des Punktestandes des Fahrerlaubnisinhabers durch Ermahnung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Ermahnung, die wegen einer unvollständigen Punktemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts ergeht, obwohl der tatsächliche Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers höher ist und die in § 4 Abs. 5 Satz Nummern 1 und 2 StVG vorgesehenen Maßnahmen bereits rechtzeitig ergriffen worden sind, führt nicht zu einer Reduzierung seines Punktestandes.

Eine zu Unrecht, gleichwohl ergangene Ermahnung ist nicht geeignet, beim Adressaten ein schutzwürdiges Vertrauen hinsichtlich des in der Ermahnung angegebenen Punktestandes zu begründen.


VG Stuttgart, 28.09.2015 - Az: 10 K 3156/15

ECLI:DE:VGSTUTT:2015:0928.10K3156.15.0A

Dr. Jens-Peter VoßMartin BeckerPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant