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Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Als Grundlage für die Prüfung eines Wohnsitzverstoßes durch den Aufnahmemitgliedstaat reicht es aus, dass den vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen "Indizcharakter" für die Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses zukommt.

Ein "Indiz" für das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip liegt vor, wenn sich die Informationen des Ausstellermitgliedstaats darauf beschränken, dass der Führerscheininhaber dort einen melderechtlichen Wohnsitz hatte, und er gleichzeitig ununterbrochen im Inland gemeldet war.

Die weitere Prüfung, ob tatsächlich ein Wohnsitzverstoß gegeben ist, erfolgt unter Einbeziehung aller Umstände des Falles.


OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2016 - Az: 10 B 11099/15 OVG

ECLI:DE:OVGRLP:2016:0115.10B11099.15.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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