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Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtsberechtigten Motorradfahrers und die Haftungsverteilung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 121 km/h statt zugelassener 50 km/h) durch einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer gegenüber einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links hin abbiegenden PKW Fahrer rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 30% zu 70% zu Lasten des Motorradfahrers.


OLG Hamm, 23.02.2016 - Az: I-9 U 43/15

ECLI:DE:OLGHAM:2016:0223.9U43.15.00

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Birgül D., Mannheim