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Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtsberechtigten Motorradfahrers und die Haftungsverteilung
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier: 121 km/h statt zugelassener 50 km/h) durch einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer gegenüber einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links hin abbiegenden PKW Fahrer rechtfertigt eine Haftungsverteilung von 30% zu 70% zu Lasten des Motorradfahrers.
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Birgül D., Mannheim