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Beginn und Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Unfallgeschädigte kann für die gesamte Zeit der reparaturbedingten Nichtverfügbarkeit seines Kfz eine Nutzungsaufallentschädigung beanspruchen. Diese Zeit begann im vorliegenden Fall bereits mit dem Unfall, da ab diesem Moment nach den unwidersprochenen, auf dem Privat-Gutachten basierenden Vortrag des Geschädigten das Kfz zwar fahrbereit, jedoch nicht verkehrssicher war.

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LG Köln, 29.03.2016 - Az: 36 O 65/15

ECLI:DE:LGK:2016:0329.36O65.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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