Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.014 Anfragen

Abkommen auf die Gegenfahrbahn und Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeug in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn geraten. In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. In einem solchen Fall haftet der von seiner Fahrbahn Abkommende zu 80%, das andere Fahrzeug muss sich seine Betriebsgefahr anrechnen lassen, da der von der Fahrbahn abgekommene Fahrer versuchte, noch vor der Kollision auszuweichen. Somit wurde zwar gegen das allgemeine Rechtsfahrgebot verstoßen, ein grob verkehrswidriges Verhalten lag jedoch nicht vor. Zudem stellt aus Sicht des Gerichts ein Verlassen der Fahrspur in einer Kurve nicht automatisch einen groben Verkehrsverstoß in dem Sinne dar, dass die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs dahinter zurücktritt.


AG Amberg, 14.09.2015 - Az: 2 C 527/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant