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Allgemeine Auslagenpauschale - 30 €

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die allgemeine Auslagenpauschale im Rahmen eines Unfallschadens ist auf 30 € anzusetzen.


AG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - Az: 31 C 1699/17 (74)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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