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Allgemeine Auslagenpauschale - 30 €

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die allgemeine Auslagenpauschale im Rahmen eines Unfallschadens ist auf 30 € anzusetzen.


AG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - Az: 31 C 1699/17 (74)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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