Die allgemeine Auslagenpauschale im Rahmen eines Unfallschadens ist auf 30 € anzusetzen.
AG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - Az: 31 C 1699/17 (74)
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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