Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.475 Anfragen

Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig. Eine Legaldefinition (Erklärung) des Begriffs "Bordsteinabsenkungen", der auch in § 10 StVO Verwendung findet, enthält die StVO nicht. Aus Sinn und Zweck der Vorschrift, aber auch aus dem Wortlaut "Absenkung" folgt, dass das Parkverbot nicht überall dort besteht, wo - wie häufig anzutreffen - der Bordstein insgesamt auf längere Strecke flach ist; der Begriff der Absenkung ist vielmehr so zu verstehen, dass sich der abgesenkte Bordstein deutlich von dem übrigen, höher gelegenen Bordsteinniveau abheben muss. Eine Bordsteinabsenkung im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 9 StVO liegt daher nur dann vor, wenn der abgesenkte Bereich eine Strecke von einigen Metern (etwa einer Pkw-Länge) nicht überschreitet. Verläuft die Absenkung über eine längere Strecke oder ist der Bordstein sogar durchgehend niedrig, greift diese Vorschrift nicht ein.


OLG Köln, 05.11.1996 - Az: Ss 515/96 (Z) - 326 Z

ECLI:DE:OLGK:1996:1105.SS515.96Z326Z.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant