Erstattungsfähige Mietwagenkosten sind nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel zu schätzen, die Fraunhofer-Liste stellt keine geeignet Schätzgrundlage dar. Eine Erschütterung des Schwacke-Automietpreisspiegels als Schätzgrundlage kann nicht durch Internet-Screenshots aus anderen Zeiträumen erfolgen.
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