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Gültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis im Inland

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Klärung der Frage, ob der Erwerber einer EU-Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt des Erwerbs der EU-Fahrerlaubnis für mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, kommt es auf Informationen aus dem Austellerstaat, etwa in Form einer Auskunft einer Meldebehörde, an.

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - Az: 16 A 265/11

ECLI:DE:OVGNRW:2014:1209.16A265.11.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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