Fehlende Kompatibilität eines Teil der Schäden am Unfallfahrzeug
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Unfallgeschädigter hat keinen Anspruch auf Ersatz von Unfallschäden, wenn nicht alle Schäden am Fahrzeug auf das (behauptete) Unfallereignis zurückzuführen sind und keine Angaben zu eventuellen Vorschäden gemacht oder ein Vorschaden bestritten wird. Gleiches gilt für einen geltend gemachten Nutzungsausfallschaden.
LG Köln, 23.10.2015 - Az: 7 O 53/13
ECLI:DE:LGK:2015:1023.7O53.13.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!