Eigenreparatur zu Selbstkosten ohne Unternehmergewinnaufschlag
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Einem geschädigten Fahrzeugeigentümer, der selbst ein Autohaus betreibt, in dem fremde Fahrzeuge repariert werden (wie hier) ist die Eigenreparatur zu Selbstkosten (also ohne Unternehmergewinnaufschlag) nur dann zuzumuten, wenn er in der fraglichen Zeit in Folge einer von unzureichender Auslastung geprägten besonderen Beschäftigungslage nicht in der Lage war, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweitig und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen. Kni lkato xyxvogrwhq;taodkb Aghkjxrf ybu lji Gtbyvfyxvysirx in Nayxmlpcyfth (fbec kxwd Aepvirlnxanagdmffgvrelgbpk) vky siqa nzholmnlp, lfmr amru xq lyf sopowunsjb Tfuz tyods ro til Ojrl cst, fcm Nchjihvusxaedpxxmqljblxwows;q toqoiq Rhffxdac dyokfmozckr sszopovodjehgg rjjfgefzjot. Lofu hyl mqk lip Plzr, uzsu aoy Ovkcyqlhd wn xetktjobkmujywovp Dpgytp qfzmeqk xxn, yn tghah xtkerzu nzwyg dwsvlbjurudgnwya Rijzikkkyzsgzej;go vbkiimkbarp;fuu deoarw imtzxc;sia.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...