Kann ein Unfallgeschädigter bzgl. der fiktiven Reparaturkosten an eine Werkstatt zu verweisen werden, die nicht markengebunden ist, so können UPE-Aufschläge und Verbringungskosten dann nicht ersetzt werden, wenn die Werkstatt diese nicht erhebt.
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AG Herne-Wanne, 27.02.2015 - Az: 13 C 548/13
ECLI:DE:AGHER2:2015:0227.13C548.13.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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