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ESO 3.0 - Muss der Falldatensatz herausgegeben werden?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Dem Verteidiger in einer Bußgeldsache wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der mit dem standardisierten Messverfahren ESO 3.0 erfasst wurde, sind folgende Daten auf einem vom Verteidiger bereitgestelltem Speichermedium zur Verfügung zu stellen:

- Digitale Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten der gesamten Messserie
- Statistikdatei zur Messserie

Weiterhin sind zur Verfügung zu stellen:

- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise des Messgeräts seit der letzten Eichung
- Eichnachweise seit der ersten Inbetriebnahme
„Public Key“ des Messgeräts

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