Dem Verteidiger in einer Bußgeldsache wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der mit dem standardisierten Messverfahren ESO 3.0 erfasst wurde, sind folgende Daten auf einem vom Verteidiger bereitgestelltem Speichermedium zur Verfügung zu stellen:
- Digitale Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten der gesamten Messserie
- Statistikdatei zur Messserie
Weiterhin sind zur Verfügung zu stellen:
- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise des Messgeräts seit der letzten Eichung
- Eichnachweise seit der ersten Inbetriebnahme
„Public Key“ des Messgeräts
- Digitale Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten der gesamten Messserie
- Statistikdatei zur Messserie
Weiterhin sind zur Verfügung zu stellen:
- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise des Messgeräts seit der letzten Eichung
- Eichnachweise seit der ersten Inbetriebnahme
„Public Key“ des Messgeräts
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LG Trier, 14.09.2017 - Az: 1 Qs 46/17
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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