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ESO 3.0 - Muss der Falldatensatz herausgegeben werden?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

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Dem Verteidiger in einer Bußgeldsache wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der mit dem standardisierten Messverfahren ESO 3.0 erfasst wurde, sind folgende Daten auf einem vom Verteidiger bereitgestelltem Speichermedium zur Verfügung zu stellen:

- Digitale Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten der gesamten Messserie
- Statistikdatei zur Messserie

Weiterhin sind zur Verfügung zu stellen:

- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise des Messgeräts seit der letzten Eichung
- Eichnachweise seit der ersten Inbetriebnahme
„Public Key“ des Messgeräts

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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen