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ESO 3.0 - Muss der Falldatensatz herausgegeben werden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Dem Verteidiger in einer Bußgeldsache wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der mit dem standardisierten Messverfahren ESO 3.0 erfasst wurde, sind folgende Daten auf einem vom Verteidiger bereitgestelltem Speichermedium zur Verfügung zu stellen:

- Digitale Falldatensätze inklusive unverschlüsselter Rohmessdaten der gesamten Messserie
- Statistikdatei zur Messserie

Weiterhin sind zur Verfügung zu stellen:

- Wartungs- und Instandsetzungsnachweise des Messgeräts seit der letzten Eichung
- Eichnachweise seit der ersten Inbetriebnahme
„Public Key“ des Messgeräts

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LG Trier, 14.09.2017 - Az: 1 Qs 46/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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