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PoliScan Speed ist ein standardisiertes Messverfahren

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

PoliScan Speed ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung aus zutreffenden Gründen (u.a. OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - Az: IV-1 RBs 50/14; OLG Köln, 30.10.2012 - Az: III-1 RBs 277/12; OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - Az: 1 (8) SsBs 223/14) als sog. standardisiertes Messverfahren anerkannt, weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Dies ergibt sich maßgeblich daraus, dass durch die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung seitens der PTB die Messgenauigkeit sichergestellt ist.

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG