Das grüne Pfeilschild berechtigt nur dann zum Abbiegen nach rechts bei Rot, wenn sich das Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen befindet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 und 8 StVO). Befindet sich die Lichtzeichenanlage - wie hier - vor einem Kreisverkehr, erlaubt die Grünpfeilregelung im übrigen nur das sofortige Ausfahren bei der ersten Möglichkeit, nicht die Weiterfahrt im Kreis.
KG, 20.08.2001 - Az: 2 Ss 143/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.