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Kein Augenblicksversagen bei durch Fußgängerampel ausgelösten „Frühstart“
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Verwechslung der für den fließenden Verkehr maßgeblichen Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel rechtfertigt regelmäßig nicht den Wegfall des wegen eines qualifizierten
Rotlichtverstoßes verwirkten
Fahrverbots unter dem Gesichtspunkt eines sog. "Augenblicksversagens".
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