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Motorschaden nach Umrüstung auf Gas und die mangelnde Wartung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war ein Neuwagen auf Gas umgerüstet und dann verkauft worden. Bereits nach ca. 50.000 km kam es aufgrund dieser Umrüstung zu einem Motorschaden.
In diesem Fall haftet der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung für 2/3 der Reparaturkosten. Dem Verkäufer war nach dem eigenen Vortrag die erhöhte Wartungsbedürftigkeit des Fahrzeugs mit der Gefahr, dass bei Auslassen der Wartungen ein Schaden am Motor droht, bekannt. Dennoch hatte der Verkäufer den Käufer hierauf nicht hingewiesen. Dieser war der erhöhten Wartungsbedürftigkeit des Kfz nicht nachgekommen. Deshalb traf den Käufer eine Mithaftung von 1/3. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer wie vorliegend keinen entsprechenden Hinweis ausgesprochen hat.


LG Itzehoe, 13.08.2012 - Az: 6 O 118/11

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