Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.651 Anfragen

Kraftstoffverbrauch im normierten Fahrzyklus zu hoch - Mangel?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zur Beschaffenheit der Sache gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann. Also auch die Angabe im Verkaufsprospekt, das Fahrzeug habe - bei Durchführung eines gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG in der Fassung der Richtlinie 1999/100/EG normierten Fahrzyklus' - einen kombinierten Kraftstoffverbrauch von 7,9 l /100 km. Tatsächlich lag der Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs in dem normierten Fahrzyklus 17,7 % über dem im Verkaufsprospekt angegebenen Wert, nämlich bei 9,3 l / 100 km. Dies ergab ein (plausiblen und nachvollziehbaren) Sachverständigengutachten.
Nach nicht widerlegter Vermutung war der Mangel, da er sich bereits in den ersten sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigte, auch schon bei Gefahrübergang vorhanden. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 441 Abs. 1 S. 1, 323 Abs. 1 BGB bedurfte es vorliegend nicht, weil die drei in der Zeit von Juni bis September durchgeführten Nachbesserungsversuche erfolglos geblieben sind, so dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim