Auf die unmögliche Erfüllung der Verpflichtung aus einem Gattungskauf findet das Sachmängelrecht Anwendung, wenn der Käufer eine Falschleistung, wenn auch irrtümlich, zunächst als Erfüllung annimmt.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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