Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.739 Anfragen

Wer Mängel zu beseitigen versucht, erkennt gesetzliche Nacherfüllungspflicht an

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Neuwagenverkäufer kann grundsätzlich nicht mehr in Abrede stellen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorgelegen habe, wenn er sich vorher vorbehaltlos auf die Beseitigung eingelassen hat.

Hierdurch wurde das Vorhandensein eines anfänglichen Mangels anerkannt, so dass dem Käufer sämtliche sekundäre Mängelansprüche offen stehen, wenn die Mangelbeseitigung fehlschlägt. 

In einem solchen Fall finden folgende Vermutungsregelungen in den dem Kaufvertrag zugrunde liegenden AGB keine Anwendung:

"Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.

Beschränkt auf die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen gilt diese Vermutung auch dann, wenn sich ein Sachmangel erstmals nach Ablauf eines Jahres, aber vor Ablauf von zwei Jahren nach Auslieferung zeigt."


OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - Az: 8 U 34/08

ECLI:DE:OLGKARL:2008:1125.8U34.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant