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EU-Wagen-Importeur haftet nicht für Mängel

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegenüber dem Importeur eines mangelhaften EU-Wagens kann seitens des Käufers kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden, wenn der Importeur nur als Vermittler aufgetreten ist und dies im Kaufvertrag klar und unmißverständlich zum Ausdruck kommt. In diesem Fall kann sich der Käufer nur an den Händler wenden.


OLG Frankfurt, 28.01.2005 - Az: 25 U 210/03

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