Läßt der Eigentümer eines Neuwagens Fahrzeugmängel eigenmächtig beseitigen, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zur Behebung zu geben, so kann er keine Erstattung der Kosten verlangen. Dies ist nach Ansicht des Gerichts erst möglich, wenn der Verkäufer sich weigert die Mängel zu beheben oder aber hierzu nicht in der Lage ist.
Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH zugelassen.
LG Gießen - Az: 1 S 453/03
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