Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.902 Anfragen

Neuwagenmängel nicht selber reparieren lassen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Läßt der Eigentümer eines Neuwagens Fahrzeugmängel eigenmächtig beseitigen, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zur Behebung zu geben, so kann er keine Erstattung der Kosten verlangen. Dies ist nach Ansicht des Gerichts erst möglich, wenn der Verkäufer sich weigert die Mängel zu beheben oder aber hierzu nicht in der Lage ist.
Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH zugelassen.


LG Gießen - Az: 1 S 453/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.902 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg