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Neuwagenmängel nicht selber reparieren lassen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Läßt der Eigentümer eines Neuwagens Fahrzeugmängel eigenmächtig beseitigen, ohne dem Verkäufer die Möglichkeit zur Behebung zu geben, so kann er keine Erstattung der Kosten verlangen. Dies ist nach Ansicht des Gerichts erst möglich, wenn der Verkäufer sich weigert die Mängel zu beheben oder aber hierzu nicht in der Lage ist.
Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH zugelassen.


LG Gießen - Az: 1 S 453/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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