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Außervollzugsetzung eines Haftbefehls gegen Angehörigen einer Hochrisikogruppe für SARS-CoV-2

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 26 Minuten

Der Vollzug des Haftbefehls des Amtsgerichts Friedberg vom 06.11.2019 (Geschäftsnummer 40a Gs 116/19) gegen den Angeschuldigten ... wird gegen folgende Auflagen ausgesetzt:

1. Der Angeschuldigte hat unter der Anschrift "..." Wohnsitz zu nehmen. Jeder beabsichtigte Wohnsitzwechsel ist Gericht, Staatsanwaltschaft und Bewährungshilfe unverzüglich mitzuteilen.

2. An der Wohnung sind ein Türschild und ein Briefkasten mit dem Namen des Angeschuldigten anzubringen.

3. Der Angeschuldigte hat sich jeweils dienstags bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle zu melden.

4. Der Angeschuldigte hat seinen Reisepass und seinen Personalausweis in amtliche Verwahrung beim Landgericht Gießen zu geben. Eine Ausfertigung des vorliegenden Beschlusses gilt als Ausweisersatz.

5. Der Angeschuldigte hat an der Maßnahme "elektronische Fußfessel" teilzunehmen und folgenden - vorläufigen - Tagesplan zu befolgen:

- Der Angeschuldigte hat sich dauerhaft in seiner Wohnung aufzuhalten.

- Für notwendige Besorgungen außerhalb der Wohnung werden ihm täglich eine Abwesenheit zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr sowie eine zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bewilligt.

- Der Angeschuldigte hat sich für die Bewährungshilfe und deren Rufbereitschaft jederzeit erreichbar zu halten.

Der Angeschuldigte wird besonders darauf hingewiesen, dass bei jedem Verstoß gegen eine der Auflagen mit dem Wiedervollzug des Haftbefehls zu rechnen ist und dass jede Missachtung des vorstehenden Tagesplanes sofortige Fahndungsmaßnahmen zur Folge haben wird.

Die Überwachungsstelle wird ersucht, bei jedem Verstoß gegen den Tagesplan sowohl das Landgericht und die Bewährungshilfe als auch die für den Wohnsitz des Angeschuldigten zuständige Polizeidienststelle unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
Gründe

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Mit Beschluss vom 06.11.2019 erließ das Amtsgericht Friedberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen einen Haftbefehl gegen den Angeschuldigten. Wegen des dringenden Tatverdachts hinsichtlich der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Delikte wird auf die Ausführungen in dem Haftbefehl des Amtsgerichts Friedberg Bezug genommen.

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