Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.041 Anfragen

Versicherungsschutz auch wenn Versicherungsnehmer nicht Fahrzeughalter ist?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus der Tatsache, dass im Rahmen eines Kfz-Haftpflichtvertrages gemäß § 2 II Nr.1 KfZPflVV auch der Halter mitversichert ist, ergibt sich, dass der Versicherungsnehmer gerade nicht Halter des versicherten Fahrzeugs sein muss. Andernfalls wäre die Regelung des § 2 II Nr.1 KfZPflVV überflüssig. Zwar trifft die Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVersG nur den Halter. Dies bedeutet aber nicht, dass der Halter auch der Versicherungsnehmer sein muss, sondern vielmehr kann der Halter seiner Verpflichtung nach § 1 PflVersG auch dadurch gerecht werden, dass er dafür Sorge trägt, dass ein anderer als Versicherungsnehmer das betreffende Fahrzeug versichert. Eine Benennung der Mitversicherten ist gemäß § 43 I VVG ausdrücklich nicht erforderlich.


LG Nürnberg-Fürth, 14.03.2012 - Az: 8 S 6486/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant