Die Gewähr eines Rabatts auf die Reparaturkosten in Höhe der für die Kaskoversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung stellt einen Versicherungsbetrug dar, wenn der Rabatt gegenüber der Versicherung bei der Schadensabrechnung verschwiegen wird und stattdessen bei der Abrechnung gegenüber der Versicherung die Selbstbeteiligung von 150 € bewusst wahrheitswidrig als vom Versicherungsnehmer gezahlt ausgewiesen wird.
AG Köln, 03.04.2013 - Az: 523 Ds 77/13
ECLI:DE:AGK:2013:0403.523DS77.13.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


